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Thursday, 5 February 2009
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Posted by stbauer38259 at 9:52 AM EST
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Sunday, 1 March 2009 - 1:53 PM EST

Name: "selbst"
Home Page: http://www.stephanbauer-homepage.de

Der einzige Faschist weit und breit bis du doch!

Monday, 2 March 2009 - 4:32 PM EST

Name: "anonymous"

Da haben doch tatsächlich Leute in Stephan Bauers Namen Waren bestellt. Ist das nicht komisch, dass wildfremde Leute in Stephan Bauers Namen Waren bestellen? Du, lieber Leser dieses Blogs, kämst doch sicherlich nicht auf die Idee, in Stephan Bauers Namen Waren zu bestellen. Obwohl, es ist ja sehr einfach auf irgendeiner Webseite eines Internetshops in Stephan Bauers Namen Waren zu bestellen. Aber wozu bloß?

Tuesday, 10 March 2009 - 5:45 PM EDT

Name: "anonymous"


http://stbauer38259.freehosting.net/cgi-bin/i/klageschr-d-sttsanw-bs-a-d-amtsger-sz-v-26-02-2009-s2.JPG

Ich hab mal §353d StGB so gekürzt, dass ihr Alki-Intellekt da vielleicht mitkommt:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] die Anklageschrift [...] ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist."

Klingelt es? Genau! Deswegen sind Sie schonmal verurteilt worden. Fehler macht jeder, zweimal denselben Fehler machen nur Dumme. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie als vorbestraft gelten bzgl. des Tatvorwurfs. So billig, wie letztes Mal, wird's diesmal nicht. Und kommen Sie jetzt nicht mit "Mein Führungszeugnis ist einwandfrei!!!". Im Führungszeugnis stehen Erstverurteilungen nicht drin, aber Maßgeblich für die Strafverfolgungsbehörden sind die Einträge im Bundeszentralregister. Womit auch die Rechtmäßigkeit der "Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung" geklärt wäre.

Wenn ich wüsste, ich hätte es mit einem normal begabten Menschen zu tun, würde ich ihm raten, die Anklageschrift aus dem Netz zu nehmen. Aber ich lasse es.

Einen schönen Namen hat die Staatsanwältin, nicht?



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